Deckvertrag
Zwischen
Dorothee Degenhardt, Kastellstr. 23, 65232 Taunusstein, Tel.:0171-8075816
(Hengsthalterin)
Deckstation
: Gestüt Aarblick, Taunusstein bzw. Gestüt Rollehof, Erbach (bei Besamung)
Name
des Hengstes : Taffy`s Capitano
und
Frau
/ Herrn ___________________________________________
Anschrift
_________________________________________ Rufnummer : _____________
Name
der Stute ________________________________ LebensNr.:____________________
Eine Kopie des Originalpapiers liegt als
Anlage bei. Die Stute hat keine
Papiere.
Haftpflichtvers.
_______________________________(Name der Gesellschaft und Versicherungsnr. )
§ 1 Decktaxe
1.
Die Decktaxe beträgt __________Euro. Mit der Anmeldung der Stute ist eine
Buchungsgebühr von 100,00 Euro fällig, die auf die Decktaxe angerechnet wird.
Die Zahlung des Deckgelds berechtigt zur Inanspruchnahme des vereinbarten
Hengstes
Zum Natursprung zur Besamung per Tiefgefriersamen (Achtung nur noch
wenige Portionen vorhanden. Bitte unbedingt vorher mit der Hengsthalterin klären
!) /Frischsamen in der Zeit von ca. 01.Februar bis 15. März 2010. Die
Buchungsgebühr wird erstattet,
sofern bis zum 01. Januar 2010 nicht genügend Stuten angemeldet wurden
und ein Wechsel zu TG oder Natursprung nicht gewünscht wird.
Bei
Besamung ist die Decktaxe vor dem ersten Versand zu bezahlen.
Beim
Natursprung wird die Decktaxe spätestens bei Abholung der Stute bezahlt.
Bankverbindung
: D. Degenhardt, VR Bank Untertaunus, Kto.: 40610804 BLZ 51091700
2.
Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein)
ausgestellt.. Zur Ausstellung des Deckscheins wird eine Kopie des
Abstammungsnachweises, bei Stuten ohne Abstammung die Angabe über Name, Farbe,
Abzeichen und Geburtsjahr benötigt. Bei Besamungen muss vom jeweiligen Tierarzt
eine Bescheinigung, aus der sämtliche Besamungsdaten hervorgehen, an den Hengsthalter
gesandt werden.
§ 2 Gesundheitsnachweis
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§ 3 Unterbringung der Stute
1.
Pensionskosten
:
Die
Pensionskosten betragen pro Tag 10,- Euro für Ponys und Kleinpferde sowie 12,00
Euro für Großpferde
2.
Pfandrecht
Bei längerem Aufenthalt ( z.B. bis zum US auf
Trächtigkeit) werden die Pensionskosten separat vereinbart. Der Hengsthalter
behält sich ein Vermieterpfandrecht an der eingestellten Stute vor, sollten
Decktaxe und Einstellgeld nicht bezahlt sein.
§ 4 Lebendfohlengarantie
1.
Der
Hengsthalter gewährt eine Lebendfohlengarantie.
2.
Die
Lebendfohlengarantie gilt, wenn die Stute nicht aufnimmt, resorbiert, eine
Totgeburt hat oder das Fohlen nicht älter als 72 Stunden wird (tierärztliche
Bescheinigung erforderlich).
3.
Der
Anspruch auf Neubedeckung wegen der Lebendfohlengarantie kann nicht abgetreten,
verkauft oder sonst wie weitergegeben werden. Der Anspruch ist nicht auf eine
andere Stute übertragbar.
4.
Um
den Anspruch auf Lebendfohlengarantie geltend zu machen, ist eine lückenlose
Virusabortimpfung erforderlich. Die Stute muss zuchttauglich, sachgerecht
gehalten und keinerlei medizinischen Eingriffen unterzogen worden sein. Der
Anspruch ist im Zweifelsfall durch ein tierärztliches Attest zu belegen.
5.
Ist
der Anspruch berechtigt, hat der Züchter Anspruch auf die Nachbedeckung dieser
Stute in der darauf folgenden Decksaison für 2 Rossezyklen, ohne dafür Deckgeld
zahlen zu müssen. Bei Besamung wird lediglich die Gebühr für das Absamen
berechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Stute muss
spätestens in der zweiten Rosse nach dem Abfohltermin bzw. bei Resorption bis
zum 31.04.10 wieder zur Bedeckung gebracht werden. In der Regel erfolgt die
Nachbedeckung nur per Natursprung.
6.
Die
Lebendfohlengarantie erlischt, wenn der Hengsthalter nicht innerhalb von 14
Tagen über die Fehlgeburt oder den Tod des Fohlens informiert wird und eine
tierärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.
7.
Lebendfohlengarantie
bedeutet nicht, dass der Hengsthalter dem Züchter ein lebendes Fohlen garantiert.
Der Stutenbesitzer hat keinen Anspruch auf Frischsamen, wenn der Hengst im
Folgejahr nicht auf der Besamungsstation stehen sollte !
§ 5 Farbgarantie
§ 6 Haftungsausschluss
§ 7 Sonstiges
1. Außer den in diesem Deckvertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen.
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Ort, Datum , Unterschrift Stutenbesitzer
Ort, Datum, Unterschrift Hengsthalter